So schützen Sie personenbezogene Daten effektiv
Personenbezogene Daten sind ein wertvolles Gut – und gleichzeitig ein sensibles Thema. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet
Unternehmen, diese Daten bestmöglich zu schützen. Eine bewährte Methode dafür ist die Pseudonymisierung. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Und wie setzt man sie richtig um?In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die Pseudonymisierung, ihre Vorteile und praktische Umsetzung.
Was ist Pseudonymisierung?
Pseudonymisierung bedeutet, dass personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Dabei werden direkte Identifikationsmerkmale (z. B. Name, E-Mail) durch Pseudonyme ersetzt. Die Zuordnung erfolgt über eine gesicherte Tabelle, auf die nur berechtigte Personen zugreifen können.
Pseudonymisierung vs. Anonymisierung
- Pseudonymisierung: Die Daten bleiben personenbezogen, weil sie mit zusätzlichen Informationen (z. B. einem Schlüssel) re-identifiziert werden können.
- Anonymisierung: Die Daten sind dauerhaft nicht mehr einer Person zuordenbar und fallen damit nicht mehr unter die DSGVO.
Vorteile der Pseudonymisierung
- Risikominderung: Selbst bei einem Datenleck sind pseudonymisierte Daten schwerer missbräuchlich nutzbar.
- Flexibilität in der Datenverarbeitung: Die Daten bleiben für Analysen, Forschung oder interne Prozesse nutzbar, ohne die Privatsphäre der Betroffenen zu gefährden.
- DSGVO-konforme Datenverarbeitung: Pseudonymisierung gilt als empfohlene Schutzmaßnahme und kann die Compliance erleichtern.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Damit Pseudonymisierung wirksam bleibt, sind folgende Schritte entscheidend:
- Sichere Schlüsselverwaltung: Die Zuordnungstabellen oder Schlüssel müssen besonders geschützt werden (z. B. durch Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen).
- Regelmäßige Sicherheitsaudits: Überprüfen Sie, ob die Pseudonymisierungsverfahren noch sicher sind und keine Schwachstellen bestehen.
Rechtliche Aspekte: Was sagt die DSGVO?
- Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat klare Richtlinien zur Pseudonymisierung veröffentlicht.
- Laut einem Urteil des EuG (2023) gilt die DSGVO nicht für pseudonymisierte Daten, wenn der Empfänger keine Möglichkeit hat, sie zurückzuverfolgen.
- Depseudonymisierung ohne Berechtigung ist ein Datenschutzvorfall und kann meldepflichtig sein!
Beispiele für Pseudonymisierung
- Referenz-Pseudonyme
- Eine Kundennummer ersetzt den Namen, die Zuordnung erfolgt über eine gesicherte Datenbank.
- Einweg-Pseudonyme (Hash-Verfahren)
- Daten werden asymmetrisch verschlüsselt und können nicht einfach rückgängig gemacht werden.
Muss man Daten pseudonymisieren?
Die DSGVO schreibt keine generelle Pflicht vor – aber sie empfiehlt Pseudonymisierung als effektive Schutzmaßnahme. Unternehmen sollten prüfen, ob sie in ihrem Kontext sinnvoll ist.
Unterstützung durch die DISO GmbH
Sie möchten Pseudonymisierung in Ihrem Unternehmen einführen, aber unsicher, wie Sie starten sollen? Wir helfen Ihnen!
Als Experten für Datenschutz unterstützen wir Sie bei:
✅ Analyse Ihrer Datenflüsse
✅ Auswahl der richtigen Pseudonymisierungsmethode
✅ Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
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Fazit: Pseudonymisierung ist ein wirksames Instrument, um personenbezogene Daten zu schützen – ohne ihre Nutzbarkeit einzuschränken. Durch die richtige Umsetzung bleiben Sie DSGVO-konform und minimieren Risiken.
Brauchen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Ihr Thomas Seßner von der DISO GmbH